Mietvertrag
1. Vertragsabschluss
Die Buchung des Ferienhauses kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen.
Der Vertragsabschluß wird wirksam, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und der Vermieter die Buchung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Dem Vermieter steht für diesen Fall die Gesamtmiete abzüglich evtl. geleisteter Vorauszahlungen und abzüglich der Endreinigung zu.
2. Zahlungen und Zahlungsfristen
Die Zahlungen müssen auf das jeweilige, im Mietvertrag angegebene Konto erfolgen.
Die Zahlung per Verrechnungsscheck wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Erhalt der vom Vermieter gegebenen Buchungsbestätigung wird sofort eine Anzahlung von
30 % der Grundmiete fällig. Die Zahlung muß innerhalb von 10 Tagen auf das jeweilige Konto eingegangen sein.
Die Restzahlung (bestehend aus der restlichen Grundmiete, eventueller Nebenkosten und der Endreinigung) hat bis spätestens 6 Wochen vor Einzugstermin zu erfolgen.
Bei einer kurzfristigen Buchung ab 6 Wochen vor Bezug wird der gesamte Betrag sofort fällig.
3. Kaution
Die Kaution wird vor Ort bezahlt an den jeweiligen Vermieter bzw. an die von ihm beauftragte Person.
Nach einer ordnungsgemäßen Rückgabe des Wohnobjekts ist der Vermieter verpflichtet die Kaution vor der Abreise zurückzugeben.
4. Bezug des Mietobjektes
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienobjekts ab 16.00 Uhr
und endet am letzten Tag um 9.00 Uhr.
Andere Zeiten bedürfen einer schriftlichen Abmachung.
Der Schlüssel für das Mietobjekt wird vom Mieter bei Anreise an dem im Mietvertrag genannten Ort abgeholt.
Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Berechnung jedoch erfolgt nur über den Abreisetag.
5. Abreise
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis 9.00 Uhr in einem gereinigten (besenrein), ordnungsgemässem Zustand an den Vermieter bzw.. die von ihm beauftragte Person zurückzugeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Abfalleimer.
Sämtliche Schlüssel sind - wie erhalten - im Vertrag genannten Ort abzugeben.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaiger Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter/Vermieter mittels Unterschirft zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarte Maximalpersonenzahl lt. Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor.
7. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist generell nicht erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Mieter.
Sollte in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden, muß dies im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Falle entstehen zusätzliche Kosten pro Haustier und zwar für 1 Haustier 3, für 2 Haustiere 5 pro Tag. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
8. Instandhaltung des Ferienobjektes
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln. Dies trifft auch zu für den Garten, Außenterrasse etc.
Während der Mietzeit entstandene Schäden am Ferienhaus oder der Ferienwohnung und dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen.
Es sei denn, er weist nach, daß ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjekts verpflichtet.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters, bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienobjekt nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in der Höhe des vereinbarten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen oder die der Mieter durch Unachtsamkeit erleidet (z.B. das Ausrutschen auf nassen Böden, Verletzungen durch Pflanzen im Garten etc.)
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg in Deutschland
11. Rückabwicklung des Vertrages
11.1 Mit Bestätigung der Buchung sind der Widerruf und eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Für den Fall des Rücktritts hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Stornierung der Buchung bis 120 Tage vor Mietbeginn 50,00 € als pauschale
Bearbeitungsgebühr.
Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor Mietbeginn 30 % des vereinbarten
Mietpreises (Anzahlung).
Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises.
Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises.
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Vermieter (E-Mail ist ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungsgebühren von 50,00 €, zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten.
11.2 Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadensersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
11.3 Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, daß er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
12. Nutzungsregeln
Die im Ferienhaus ausgelegte Hausordnung für das Ferienobjekt und das Grundstück ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen.
13. WLAN - Internet
Sollte es möglich sein im Ferienobjekt über den Vermieter Internetzugang zu haben, gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen hierfür. Diese werden dem Mieter bei Zugangsmöglichkeit ins Internet übergeben und werden von dem Mieter schriftlich bestätigt.
14. Reiserücktrittsversicherung
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.